Liebe Patient*innen!
Seit 1. Januar 2025 gilt das von der EU aus Gründen des Umweltschutzes beschlossene Amalgamverbot. Amalgam steht daher für die Kariestherapie als Füllungsmaterial nicht mehr zur Verfügung.
Was heißt das für Sie?
Bei Karies im Seitenzahnbereich (Backenzähne)
- Zuzahlungsfreie Füllungsmaterialien (selbsthärtend, kein zusätzlicher Arbeitsschritt notwendig): Glasionomerzemente, Glashybride, Komposithybride
- Füllungsmaterialien gegen Zuzahlung: Komposite (zahnfarbene Kunststofffüllungen), Kompomere (Aushärtung in zusätzlichem Arbeitsschritt mit UV-Licht), Alkasite
Bei Karies im Frontzahnbereich (Schneide-/Eckzähne)
- Komposite weiterhin zuzahlungsfrei
- Komposite in Mehrfarbentechnik für unterschiedliche
Farbtöne mit Zuzahlung
Intakte Amalgamfüllungen können belassen werden.
Welches Material für Sie infrage kommt, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Anspruch an Dauerhaftigkeit und Farbgebung ab. Gerne beraten wir Sie dazu.
Ihr Praxisteam